Jugendarbeit
Artikel 3. Jugend
Um die Jugend bei Kulturellen und Sozialen Problemen zu unterstützen und Ihnen eine Umgebung für Selbstentfaltung zu bieten, bildet das Volkshaus Aschaffenburg eine Jugendgruppe. Alle die dass 27. Lebensjahr nicht beendet, an Jugend und diverse arbeiten im Volkshaus beteiligt sind, können mitwirken.
I. Ziele der Jugendarbeitsgemeinschaft
a.) In einer sozialen Umgebung sollen Jugendliche zu Wissensaustausch angeregt werden, dass dazu beiführen soll die eigene Persönlichkeit zu entfalten.
b.) Die Darbietung einer Umgebung, für Kulturelle und Künstlerische Aktivitäten, dient zu Selbstentfaltung der Jugend.
c.) Die in der Gruppe übernommenen Aufgaben sollen das Selbstbewusstsein und das Solidaritätsbewusstsein in der Gesellschaft stärken.
d.) Um die Probleme und den Standpunkt der Jugend in der Gesellschaft zu analysieren werden Bildungsseminare veranstaltet. Dies dient für Selbstentwicklung und freien Meinungsäußerung
e.) Mit der Absicht, der Jugend in der Bildung zu unterstützen werden verschiedene Kurse wie Nachhilfe und Hausaufgabenhilfe angeboten.
f.) Durch Dialoge in verschiedenen Einrichtungen, sollen unterschiedliche Kulturen vorgestellt, Vorurteile abgeschafft und gegenseitige Toleranz und ein friedliches miteinander erschaffen werden.
II. Die Organe der Jugendgruppe
A. Vorstand der Jugendgruppe
Vorraussetzungen:
- Mindestens 3 monatige Mitgliedschaft im Volkshaus
- Mit der Kündigung der Mitgliedschaft im Volkhaus, endet auch die Tätigkeit im Vorstand der Jugendarbeitsgemeinschaft
1) Vorsitzender
2) Stellvertretende(r) Vorsitzender
3) Kassierer (Amtszeit beträgt 1 Jahr und wird innerhalb des Vorstandes der Jugendgruppe gewählt).
Die Aufgaben des Vorstandes der Jugendgruppe:
- Das Organisieren von verschiedenen Aktivitäten mit den oben genannten Zielen
- Das Repräsentieren der Jugendarbeitsgemeinschaft nach Innen und Außen.
B. Vollversammlung
- Besteht aus allen Mitgliedern der Gruppe
- Das Zusammenkommen findet mindestens 1-mal im Jahr statt. In dieser Versammlung wird der Vorstand gewählt und das Arbeitskonzept präsentiert und entschieden.
- Die Einnahmen und Ausgaben werde in dieser Versammlung vorgestellt.
III. Die Jugendgruppe besitzt eine eigene Kasse. Die finanziellen Möglichkeiten werden nur für die von dem Vorstand vorbestimmten Aktivitäten genutzt.
IV. Bei Eigenauflösung der Jugendgruppe, bekommt das Volkshaus Aschaffenburg die Sachgegenstände und alle Bilanzen
V. Die Jugendgruppe arbeitet ohne Eigenprofit, wiederum nur für die Vorteile der Öffentlichkeit.
- Die Vollversammlung findet in den ersten 3 Monaten zu beginn des Kalenderjahres statt.
- Jeder der aktiv an der Jugendarbeit beteiligt war, ist in der Vollversammlung anzutreten.
- Der Vorstand der Jugendgruppe wird von den beteiligten der Vollversammlung für 1 Jahr gewählt und bleibt bis zu einer Neuwahl des Vorstandes im Amt.
- Einnahmen und Ausgaben werden in dieser Vollversammlung besprochen.